Menu
Menu

 Sehr geehrte Damen und Herren,

wir dürfen Ihnen untenstehend die Mail übermitteln, die in Kürze an alle Schuldirektionen versendet wird.

Beste Grüße

Ihr Team Kommunikation

 

Sehr geehrte Frau Direktorin, sehr geehrter Herr Direktor,

die Bundesregierung hat heute u. a. einen bundesweiten Lockdown für die kommenden Wochen – geltend ab Montag, 22. November, verlautbart. Auch im Schulbetrieb werden wir die Maßnahmen für einen sicheren Schulbetrieb intensivieren – ABER: Die Schulen bleiben geöffnet, für alle, die sie brauchen.

Wir haben Ihnen im Folgenden die wichtigsten Maßnahmen in der Mail zusammengefasst – dürfen aber für Details auch auf den aktuellen Erlass verweisen, der unter www.bmbwf.gv.at/schulbetrieb  zum Download zur Verfügung steht. Die Verordnung ist soeben in Ausarbeitung.

(Die vom Lockdown betroffenen Bundesländer Oberösterreich und Salzburg wurden bereits gestern per Mail von uns informiert. Die neuen Regelungen gelten nun bundesweit)

Die wichtigsten Maßnahmen im Überblick:

  • Der Stundenplan bleibt aufrecht.

    Für Eltern und Erziehungsberechtigte wird die Möglichkeit geschaffen, ihre Kinder ohne Attest zu Hause zu lassen. Eine Entschuldigung der Eltern reicht aus, es ist kein ärztliches Attest erforderlich.

    Schülerinnen und Schüler, die aufgrund des Wunsches der Eltern der Schule fernbleiben, können sich über die Stoffgebiete bei den zuständigen Lehrpersonen informieren (z.B. im Rahmen einer Präsenzstunde). Es findet kein flächendeckendes Distance Learning statt, da der Unterricht grundsätzlich in Präsenz stattfindet.

    Falls die technischen Voraussetzungen gegeben sind, können die Schülerinnen und Schüler eigeninitiativ am Unterricht virtuell teilnehmen. Eine Verpflichtung dazu besteht nicht. Schularbeiten und Tests sollten während des Lockdowns vermieden werden.

Regelungen MNS/FFP-2-Masken für Schülerinnen und Schüler/Lehrer/innen/Verwaltungspersonal

  • Maskenpflicht in allen Schulstufen im gesamten Schulgebäude inkl. den Klassen- und Gruppenräumen.
    Primarstufe und Sekundarstufe 1: zumindest MNS
    Sekundarstufe 2 (inkl. PTS): FFP2-Maske
    Entsprechende Maskenpausen sind für alle Schülerinnen und Schüler einzuplanen.

Für das Lehr- und Verwaltungspersonal gilt FFP2-Maskenpflicht im gesamten Schulgebäude inkl. den Klassen- und Gruppenräumen.

Die Testung aller ungeimpften und geimpften Schüler und Schülerinnen bleibt aufrecht.

In Abstimmung mit dem Gesundheitsministerium gelten einheitliche Quarantäneregeln: Sobald ein Indexfall in der Klasse auftritt, hat die Schulleitung für die Klasse an den folgenden 5 Schultagen zusätzlich einen von der Schule zur Verfügung gestellten Antigentest anzuordnen.

 

Mit besten Grüßen

Ihr Team Kommunikation

Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung

Abteilung Kommunikation/Bürger/innenservice

Minoritenplatz 5, 1010 Wien

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

www.bmbwf.gv.at

Änderung der COVID-19-Schulverordnung 2021/22 – C-SchVO 2021/22  Kundmachung: 19.11.2021

Geltungsbereich der Inhalte

Schulgesetze gelten in der Regel österreichweit. mehr

Österreichisches Jugendrotkreuz

Jugendrotkreuz

Unterstützung Schulsportwochen

Sportwochen 100er

Nächste Veranstaltungen

Keine Veranstaltungen gefunden

Elternforum: Fragen zu Beruf und Ausbildung

Screenshot 2024 03 04 190133

EU-Schulprogramm

   EU neu   

Bildungsdirektion Steiermark

BD Steiermark

Bildung und Betreuung

land steiermark

A6 Fachabteilung Gesellschaft

lOGO gESUNDHEIT gESELLSCHAFT

Jugendwegweiser

Wegweiser blau wei jww2

Hotline für Schule und Eltern

Gemeinsam stark für Kinder

GemeinsamstarkfuerKinder

Leseland Steiermark - DigiBib

Leseland Stmk

Bildung wirkt

Erwachsenenbildung