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 21.1.2021:  Die Schuleinschreibung ist eine gesetzliche Aufgabe und kann auch im Lockdown stattfinden. Die verordneten Termine haben weiterhin Geltung. (aus Information der BD Stmk, Geschäftszahl: IVMi1/517-2021

Termine werden sich verschieben.

 Aufnahmsverfahren   entnommen aus dem Erlass GZ 2021-0.014.088: siehe oben

Aufnahmsverfahrensverordnung siehe hier

4.1.Schülereinschreibung

 Die Schülereinschreibungen finden ab 18. Jänner 2021 zeitlich gestaffelt statt.
 Die Schulreifefeststellung ist bis spätestens vier Monate vor Ende des Unterrichtsjahres abzuschließen. Auch dabei gilt es, die strengen Hygienebestimmungen zu beachten.

4.2.Aufnahme in eine andere Schulart

 Die in der Aufnahmsverfahrensverordnung festgelegten Termine bleiben aufrecht.
 Eignungsprüfungen, die zur Aufnahme in bestimmte Schulen vorgesehen sind (z. B. Schulen mit Sport oder musischem Schwerpunkt, BAfEP/BASOP), finden unter Einhaltung strenger Hygienebestimmungen ab 18. Jänner 2021 statt

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