Unterrichtsausschuss: auch Herbstferien möglich
Der Unterrichtsausschuss stellte dzu fest: (243 der Beilagen XIX. GP - Ausschussbericht NR)
Unter "im öffentlichen Interesse gelegen" ist auch zu verstehen, daß in einzelnen Orten oder Regionen mehrheitlich Herbstferien gewünscht werden und die Schulbehörde erster Instanz (Kollegium) zur Angleichung an die Ptlichtschule solche Herbstferien in ihrem Zuständigkeitsbereich ebenfalls vorsehen will. Dies bedingt, daß sich solche Schulfreierklärungen auch auf einzelne Schulen beziehen können.
Die Mitglieder des Unterrichtsausschusses vertraten die Ansicht:
Die Klassen- oder Schul foren sowie die Schulgemeinschaftsausschüsse sind zu kompetenten Entscheidungsträgern herangereift, sodass ......... auch die sonstigen Möglichkeiten der Freigabe von Schultagen aus Anlässen des schulischen oder sonstigen öffentlichen Lebens in den Bereich der Schulpartnerschaft übertragen werden soll.
Das zeigt deutlich,
dass durch die Einführung dieser Tage auch die Möglihkeit für Herbstferien, auch (nur) für einzelne Schulen, geschaffen werden sollte, und dass diese Tage nicht dafür vorgesehen waren, LehrerInnen für deren Fortbildung unterrichtsfreie Zeiten zu verschaffen.