Hygieneregelungen laut C-SchVerordnung siehe Anhang B der C-SchVO
Mund-Nasen-Schutz
NUR im Schulgebäude aber NICHT während der Unterrichtszeit
Alle Personen im Schulgebäude müssen eine den Mund- und Nasenbereich abdeckende mechanische Schutzvorrichtung tragen. Die Unterrichtszeit ist davon ausgenommen.
Abstandsgebot auf dem gesamten Schulgelände
(dh drinnen und draußen)
Es ist grundsätzlich auf dem gesamten Schulgelände immer ein Abstand von zumindest einem Meter gegenüber anderen Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, einzuhalten.