§ 4: Ausnahmen vom ortsungebundenen Unterricht
Ausgenommen vom ortsungebunden Unterricht sind die in Anlage A genannten Schularten, Schulen, Schulstufen, Klassen oder Gruppen oder Teile von diesen.
Anlage A hier - dies bildet nun die Rechtsgrundlage für die Termine im Etappenplan