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pdf Checkliste - Schulhygiene - 5.5.2020

 Die im Hygienehandbuch enthaltenen Bestimmungen sind im Bereich der Bundesschulen verbindlich anzuwenden. Den weiteren Schulerhaltern wird empfohlen, die Inhalte des Handbuchs in ihren Bildungseinrichtungen (Volksschulen, Neue Mittelschulen, Polytechnische Schulen, Sonderschulen) ebenfalls verbindlich anzuwenden.

Die in dem Handbuch definierten Hygienemaßnahmen in elementarpädagogischen Einrichtungen und Schulen basieren auf der Voraussetzung, dass diese von jenen Personen, die sie einhalten sollen, verstanden werden.

Bei Kleinkindern bzw. bei Kindern im Alter bis zu sechs Jahren, oder auch bei Kindern/Jugendlichen mit besonderen Bedürfnissen oder individuellen Schwierigkeiten kann nicht davon ausgegangen werden, dass all diese Maßnahmen umgesetzt werden können bzw. wird dies natürlich auch nicht von den zuständigen Pädagoginnen und Pädagogen verlangt. Hier gilt es, den Empfehlungen so zu folgen, dass die (alters)spezifischen Bedürfnisse der Kinder/Schüler/innen erfüllt werden
– zu ihrem größtmöglichen Schutz und auch dem der Pädagoginnen und Pädagogen.

Mund-Nasen-Schutz

Grundsätzlich ja: Wenn sich Personen durch das Schulgebäude bewegen, müssen sie einen Mund-Nasen-Schutz tragen.

Im gewohnten Aufenthaltsraum (z. B. Klasse) gilt bei der Wahrung des notwendigen Sicherheitsabstandes keine Verpflichtung dazu.

In Kindergärten:

               Kinder in elementaren Bildungseinrichtungen haben selbstverständlich keinen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.

              pädagogisches Personal  je nach fachlicher Perspektive individuell

Weiters sollte insbesondere bei Kindern im Alter bis zu sechs Jahren und bei Kindern und Jugendlichen mit besonderen Bedürfnissen/Schwierigkeiten aus fachlicher Perspektive reflektiert werden, wie sich das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes des pädagogischen Personals auf das Verhalten und die Entwicklung der Kinder/Jugendlichen auswirkt. Die Schutzmaske könnte eventuell zu einem vermehrten Berühren des Gesichtes des Personals durch die Kinder/Jugendlichen motivieren

pdf Hygiene - Handbuch BMBWF 2020     aktualisierte Version vom 2.6.:  pdf Hygiene-Handbuch -NEU     siehe Anhang B der C-SchVO vom 13. MAi 2020  aktualisiert am 2.6.2020

Vor und im Eingangsbereich der Schule gilt

• Kontrollierter Zugang ⟶ Nicht alle auf einmal
• Abstand halten (mindestens 1 Meter)
• Betreten der Schule mit Mund-Nasen-Schutz
• Eltern und Begleitpersonen dürfen ohne Termin nicht in das Schulgebäude
• Nach Betreten: Hände waschen oder desinfizieren

Im Schulgebäude gilt

• Beim Bewegen durch das Gebäude Mund-Nasen-Schutz tragen
• Mehrmals täglich Hände waschen
• Bei Husten und Niesen Mund und Nase mit Taschentuch oder Ellenbeuge bedecken
• Abstand halten! (mindestens 1 Meter)
• Nicht schreien oder laufen (Atemhygiene beachten)

Im Klassenzimmer gilt

 • Vor Betreten Hände waschen
• Regelmäßig lüften (mindestens 1 Mal pro Stunde für 5 Minuten)
• Bei Husten und Niesen Mund und Nase mit Taschentuch oder Ellenbeuge bedecken
• Fixe Sitzordnung beachten und einhalten
• Abstand halten (mindestens 1 Meter)

Geltungsbereich der Inhalte

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