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Der Fokus des Unterrichts in allen Schulstufen ist ab der kommenden Woche bis zu den Osterferien die Vertiefung und Festigung bereits durchgenommener Lehr- und Lerninhalte. Neue Inhalte werden nicht vermittelt. Die Schulen werden angehalten, für diesen Zeitraum ihren Schülerinnen und Schülern Übungs- und Vertiefungsmaterialien zur Verfügung zu stellen. Es wird sichergestellt, dass keine Schülerin und kein Schüler durch den Entfall des normalen Unterrichts ein Unterrichts- oder Lehrjahr verliert.

Aufgrund der im  Nationalrat beschlossenen Maßnahmen stehen ab Montag, den 16.3. auch die Volksschulen, die AHS Unterstufe, die Neuen Mittelschulen sowie die Sonderschulen nur mehr für jene Schülerinnen und Schüler offen, deren Eltern außer Haus erwerbstätig sein müssen und deren Kinder nicht betreut sind.

Regelungen für Schulen aller Stufen:

Primar- und Sekundarstufe I (Volksschulen, Neue Mittelschulen, Sonderschulen, AHS-Unterstufe):

Ab Mittwoch, dem 18.3.2020, sollen nur noch jene Schülerinnen und Schüler, für die Eltern und Erziehungsberechtigte keine häusliche Betreuung organisieren können (speziell in kritischen Bereichen, insbesondere Gesundheit, Sicherheit, Lebensmittelhandel und Verkehrsinfrastruktur bzw. Alleinerzieher/innen), ihre Schulen besuchen.

Aktualisierung 13.3.2020: Allen Kindern der Primar- und Sekundarstufe, ist bereits Montag und Dienstag das Fernbleiben von der Schule gestattet. Eltern brauchen keinen Rechtfertigungsgrund anzugeben.

o Die Schulen sind angehalten, für ihre Klassen einheitliche Übungshefte für diesen Zeitraum zu erstellen und diese den Schülerinnen und Schülern mitzugeben. Diese gelten für jene Schülerinnen und Schüler, die in die Schule kommen und jene, die nicht erscheinen, in gleicher Weise. Die jeweiligen Inhalte der Übungs- und Vertiefungsmaterialien werden von den Schulen schulautonom festgelegt.

o Die Inhalte der Übungs- und Vertiefungsmaterialien sollen von den Schülerinnen und Schülern verbindlich bearbeitet werden. Lehrerinnen und Lehrer sind angehalten sicherzustellen, dass die Übungs- und Vertiefungsmaterialien in dieser Zeit auch bearbeitet werden.

Achtung neue Vorgangsweise: Die Bearbeitung des zur Verfügung gestellten Unterrichtsmaterials fließt in die Leistungsbeurteilung ein und ist wie eine Hausübung bzw. Mitarbeit zu zählen.

o Lehrerinnen und Lehrer sollen ihren Schülerinnen und Schülern für Fragen über bestehende Kommunikationskanäle (z.B.: E-Mail, Telefon, Chatgruppen) zur Verfügung stehen

Soziale Kontakte an den Schulen sollen so weit wie möglich reduziert werden, die Schulen bleiben aber geöffnet und werden auch durch Lehrpersonal besetzt sein. Die genaue Organisation wird mit Bedacht auf Betreuungsverpflichtungen vieler Lehrerinnen und Lehrer schulautonom zu regeln sein. Eine eingeschränkte Präsenz am Standort muss aber sichergestellt werden.

o Die verschärften Hygienevorschriften sind am Schulstandort besonders zu beachten.

o Die Kommunikation zwischen Schulen, den Eltern und Erziehungsberechtigten soll über bestehende Kommunikationskanäle (E-Mail, Telefon, Chatgruppen) sichergestellt werden.

o Die Bearbeitung der Übungs- und Vertiefungsmaterialien kann schulautonom analog oder auf digitalem Wege erfolgen.

Wenn eine digitale Lösung am Standort oder in der häuslichen Betreuung nicht zur Verfügung steht, übernimmt die erforderlichen Kopierkosten der Schulerhalter.

Prüfungen

Schularbeiten, Tests und Prüfungen entfallen. Falls sie für die Beurteilung der Schüler/innen notwendig sind, können sie zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden. Das entscheidet schulautonom die jeweilige Lehrperson.

Sekundarstufe II (AHS-Oberstufe, Höhere Technische Lehranstalten, Berufsbildende Mittlere und Höhere Schulen):

o Schülerinnen und Schüler sollen ab Montag, dem 16.3.2020, nicht mehr in ihren Schulen zum Unterricht erscheinen. Die Abholung von Übungs- und Vertiefungsmaterialien bzw. von dafür notwendigen Dokumenten ist unter Einhaltung der verschärften Hygienevorschriften möglich.

o Die Schulen sind angehalten, für ihre Klassen einheitliche Übungs- und Vertiefungsmaterialien (für Schulstufen und Fächer) für diesen Zeitraum zu erstellen und diese den Schüler/innen mitzugeben oder digital zur Verfügung zu stellen. Die jeweiligen Inhalte der Übungs- und Vertiefungsmaterialien werden von den Schulen schulautonom festgelegt.

o Die Inhalte der Übungs- und Vertiefungsmaterialien sollen von den Schülerinnen und Schülern verbindlich bearbeitet werden.

o Lehrerinnen und Lehrer sollen ihren Schülerinnen und Schülern für Fragen über bestehende Kommunikationskanäle (z.B.: E-Mail, Telefon, Chatgruppen) zur Verfügung stehen. Lehrerinnen und Lehrer sind angehalten, sicherzustellen, dass die Übungs- und Vertiefungsmaterialien in dieser Zeit auch bearbeitet werden.

o Der Betrieb an den Schulen soll so weit wie möglich reduziert werden, diese sollen aber geöffnet bleiben und jedenfalls durch die Schulleitung besetzt sein.

Die genaue Organisation wird mit Bedacht auf Betreuungsverpflichtungen vieler Lehrerinnen und Lehrer schulautonom zu regeln sein. Eine eingeschränkte Präsenz am Standort muss aber sichergestellt werden.

o Die verschärften Hygienevorschriften sind am Schulstandort besonders zu beachten.

o Die Kommunikation zwischen Schulen, den Eltern und Erziehungsberechtigten soll über bestehende Kommunikationskanäle (E-Mail, Telefon, Chatgruppen) sichergestellt werden.

o Die Bearbeitung der Übungs- und Vertiefungsmaterialien kann schulautonom analog oder auf digitalem Wege erfolgen.

Prüfungen:

Schularbeiten und Tests entfallen. Falls sie für die Beurteilung der Schüler notwendig sind, können sie zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden. Das entscheidet schulautonom die jeweilige Lehrperson.

Die Abnahme der Vorwissenschaftlichen Arbeiten und der Diplomarbeiten – diese sind bis Ostern vorgesehen – soll gewährleistet werden (Präsentation nur in Kleingruppen). *

Dringend notwendige Prüfungen der Abschlussklassen der Sekundarstufe II sind in Kleingruppen möglich. Die Entscheidung darüber liegt schulautonom bei der Schulleitung und der jeweiligen Lehrperson. *

Die Zentralmatura wird nach jetzigem Stand der Dinge zum vereinbarten Termin stattfinden. Lehrerinnen und Lehrer, die Klassen auf diese wichtige Prüfung vorbereiten, sind angehalten, diese bestmöglich zu unterstützen. Über eine Verschiebung der Zentralmatura ist noch nicht entschieden, dies hängt von den weiteren Entwicklungen ab. Falls eine Verschiebung notwendig sein sollte, ergehen dazu rechtzeitig weitere Informationen. Für Fragen rund um Schnittstellen zu Universitäten, Fachhochschulen, Pädagogischen Hochschulen bzw. zu weiteren anschließenden Bildungseinrichtungen, dem Präsenz- und Zivildienst sowie zu Fragen der Familienbeihilfe werden im Sinne der Betroffenen Lösungen mit allen betroffenen Ressorts gesucht und gefunden werden.

   * Siehe Aktualisierung - NEU 15.03.2020

Elementarpädagogische Einrichtungen:

Für elementarpädagogische Einrichtungen (Kindergärten und Kindergruppen) soll die gleiche Regelung wie für Schulen der Primar- und Sekundarstufe I Anwendung finden.

Berufsschulen

Für Berufsschulen siehe Aktualisierungen vom 15. und 17. März 2020

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