Menu
Menu

Masern gehören zu den meldepflichtigen Krankheiten gem. Epidemiegesetz. Masern unterliegen ferner der Absonderungsverordnung. Das bedeutet,

dass Erkrankte, Krankheitsverdächtige und ansteckungsverdächtige Personen (dh Kontakt mit einem Masernfall ohne selbst erkrankt zu sein und nicht geimpft/nicht immun) seitens der Gesundheitsbehörde unter bestimmten Bedingungen Verkehrsbeschränkungen zu unterziehen sind und z.B. Gemeinschaftseinrichtungen für bis zu 21 Tage nicht besuchen oder ihrem Beruf nicht nachgehen dürfen.

pdf Information betreffend Masern - Sanitätsreferat

pdf Infoblatt "Gesundheitsministerium & Unterrichtsministerium"

pdf BMBWF an Bildungsdirektionen Geschäftszahl: BMBWF-40.000/0002-I/9/2019

Geltungsbereich der Inhalte

Schulgesetze gelten in der Regel österreichweit. mehr

Österreichisches Jugendrotkreuz

Jugendrotkreuz

Unterstützung Schulsportwochen

Sportwochen 100er

Nächste Veranstaltungen

Keine Veranstaltungen gefunden

Elternforum: Fragen zu Beruf und Ausbildung

Screenshot 2024 03 04 190133

EU-Schulprogramm

   EU neu   

Bildungsdirektion Steiermark

BD Steiermark

Bildung und Betreuung

land steiermark

A6 Fachabteilung Gesellschaft

lOGO gESUNDHEIT gESELLSCHAFT

Jugendwegweiser

Wegweiser blau wei jww2

Hotline für Schule und Eltern

Gemeinsam stark für Kinder

GemeinsamstarkfuerKinder

Leseland Steiermark - DigiBib

Leseland Stmk

Bildung wirkt

Erwachsenenbildung