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Festlegung von Gruppengrößen

Derzeit schon besteht für Schulforum und SGA die Ermächtigung, Teilungszahlen festzulegen, also zu entscheiden über:

§ 63a  bzw. 64  jeweils Abs. 2  Z 1:

i) bzw. k) die schulautonome Festlegung von Eröffnungs- und Teilungszahlen (§ 8a Abs. 2 des Schulorganisationsgesetzes),

Für eine Herabsetzung von Eröffnungs- und Teilungszahlen werden keine Personalressourcen zur Verfügung gestellt.

Geltungsbereich der Inhalte

Schulgesetze gelten in der Regel österreichweit. mehr

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